Prüfungen

Warum müssen Anlagen geprüft werden?

Hier erfahren Sie noch mehr zu Ihrem E-Check und warum dieser so wichtig ist.

1. Schutz

Prüfplakette

Prüfplakette

Die Überprüfung / Prüfungen Ihrer Anlage gibt Ihnen die Gewissheit, dass die geprüfte Elektroinstallation und die geprüften Elektrogeräte allen Sicherheitsaspekten genügen. Damit schützen Sie Ihre Familie und Ihren Betrieb.

2. Schadensersatzansprüche

Die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlage schützt im Regelfall vor eventuellen Schadensersatzansprüchen. Sie haben alle Prüf- und Messergebnisse schwarz auf weiß vorliegen und ersparen sich somit unangenehme Überraschungen.

3. Energiesparen

Die Prüfung bietet echte Mehrleistung mit der vom Elektromeister angebotenen Energiesparberatung. So sparen Sie Kosten, sparen Sie Geld und schonen Sie die Umwelt.

4. Schadensvorbeugung

Die Prüfungen beugen vor, bevor Schäden entstehen. Als Unternehmer liegt Ihnen ein reibungsloser Betriebsablauf am Herzen. Mit der Überprüfung der Anlage sind Sie vor unnötigen Ausfallzeiten und teurem Datenverlust geschützt.

5. Verpflichtungen

Die Prüfungen gem. DIN VDE weisen gegenüber Gewerbeaufsichtsämtern, Berufsgenossenschaften und Versicherungen den einwandfreien Zustand Ihrer Elektroanlage nach. So kommen Sie allen gesetzlichen Verpflichtungen nach.

Schutz für die ganze Familie:

Für Mieter und Eigentümer von Häusern und Wohnungen ist die Überprüfung eine sichere Entscheidung. Er gibt die Gewissheit, dass die geprüfte Elektroinstallation und die geprüften Elektrogeräte allen Sicherheitsaspekten genügen. Außerdem schützt er im Regelfall gegen eventuelle Schadensersatzansprüche der Versicherer.

Zum rechtlichen Hintergrund:

Für die Sicherheit der elektrischen Anlage und der elektrischen Geräte ist der Eigentümer verantwortlich.

Mieter sind verpflichtet, ihr Mieteigentum während der Mietzeit in dem Zustand zu erhalten, wie es dem Vertrag entspricht. Dies verlangt auch eine regelmäßige Kontrolle der technischen Einrichtungen nach den maßgeblichen Vorschriften.

Was viele Mieter und Eigentümer nicht wissen: Seit dem 1. Oktober 1997 gilt: Die neue VDE-Bestimmung (VDE 0105 Teil 100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“) nimmt elektrische Anlagen in Wohnungen nicht mehr von der Prüfpflicht aus. Darauf verweisen auch verschiedene Gerichtsurteile.

Im Schadensfall muss der Eigentümer den einwandfreien Zustand der Elektroanlage den Gerichten nachweisen.

Mehr Sicherheit durch Fachkräfte

So müssen beispielsweise

  • bestimmte Abstände im Schutzbereich eingehalten werden.
  • die Materialien der Installationen nach den Umgebungsbedingungen ausgewählt werden.
  • die Schutzeinrichtungen (wie z.B. Überstrom-Schutzeinrichtungen und FI-Schutzschalter, sowohl für den Innen- und Außenbereich) innerhalb der vorgeschriebenen Abschaltzeiten und Stromstärken auslösen.

Darüber hinaus gibt es im Bereich der  Sicherheitstechnik eine ganze Reihe von neuen Einrichtungen, die bei Aus- und Umbau mit eingebaut werden können z.B. Personenschutzautomaten, Licht-Steuerungen, Einbruchmeldeanlagen und vieles mehr.

Gute Argumente:

So oder so, die Überprüfung ist die Generalinspektion einer Elektroanlage – und damit bei Kauf und Verkauf ein starkes Argument.

zurück zum Leistungsspektrum